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In Kraft getreten am 22. Juni 2018 (GV. NRW. S. 292, ber. 2019 S. 36)
Diese Verordnung dient dem Schutz der natürlich vorkommenden Fischfauna und der Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane (Phalacrocorax carbo). Zu diesem Zweck dürfen die dazu berechtigten Personen Kormorane in bestimmten Bereichen durch Abschuss töten und die Entstehung neuer Brutkolonien verhindern. Durch diese Maßnahmen sollen Kormorane bei drohenden Schäden aus diesen Bereichen vergrämt werden.
Diese Satzung wurde vom Justitiar des RhFV, Klaus Grützner, unter Mitwirkung des Vorstands des RhFV und mit Hinweisen von Experten des Landessportbundes für die Vereinsarbeit unserer Mitgliedsvereine nach bestem Wissen erstellt. Redaktionelle Änderungen an die Vereinsstruktur sollen jeweils vorgenommen werden. Insbesondere bei § 16 müssen nicht alle Vorstandsämter besetzt werden. Nichtzutreffendes kann in der Satzung vom Verein gestrichen oder angepasst werden. Weiterhin verweisen wir auf die allgemeinen Hinweise des Landessportbundes (LSB) mit seinem Vereins-, Informations-, Beratungs- und Schulungssystem (siehe www.vibss.de) sowie auf verschiedene gute Fachbücher zum Vereinsrecht. Da rechtliche und gesellschaftliche Fragen einem ständigen Wandel unterliegen, werden wir auch die vorliegende Mustersatzung bei Bedarf aktualisieren.
Im folgenden Merkblatt finden Sie die Internetadressen/ Verlinkungen zu
allen relevanten Formularen, die Sie für den Vorgang" Besatzzuschuss"
benötigen.
Hier können Sie die aktuellen Anlagen der Verordnung zur Fischerprüfung herunterladen.