Die Staatsanwaltschaft Stuttgart stellt das Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von PETA gemäß § 153 Absatz 1 StPO wegen Geringfügigkeit ein.
Hintergrund war ein Ratgeber, voller provokanter Themen, mit der sich die Tierrechtsorganisation PeTA zu Wort gemeldet hatte. In einem Onlinebeitrag „Angler in Sicht?“ gab die Organisation Tipps gegen Angler.
RhFV Bericht zum Thema, vom 18.08.2019
Warum die Staatsanwaltschaft Stuttgart das Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von PETA gemäß § 153 Absatz 1 StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt hat lesen Sie in einer ausführlichen Erklärung des Deutschen Angelfischereiverband.
Stellungnahme des DAFV zur Einstellung des Ermittlungsverfahren