rhfv logo blau transparent neu           

Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

Mitglied im Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Mitglied im Deutschen Angelfischerverband e.V.

lachs.jpg
SL4.png
previous arrowprevious arrow
next arrownext arrow

NRW Fischerprüfung - Besonders ausgebildete und qualifizierte Lehrgangsleiter des Rheinischen Fischereiverbandes bereiten Sie, in enger Zusammenarbeit mit den Fischereibehörden, auf die Fischerprüfung vor. Mit dem erlernten Wissen sind Sie gut vorbereitet für die NRW Fischerprüfung. Aktuelle Lehrgangstermine>> 

 

 

                                                                                 Siegfried Cunz verstorben

Am 16.08.2025 ist Siegfried Cunz im Alter von 79 Jahren gestorben.

Der Philatelist Siegfried Cunz war seit Jahrzehnten Mitglied im Angelsportverein Obere Sieg e.V. und dort u. a. in der Jugendarbeit tätig. In unserem Verband übernahm er das Amt des Bezirksvorsitzenden, wirkte zeitweise im Verbandsvorstand mit und wurde später als Kreisfischereiberater berufen. Aufgrund seiner Erfahrung mit Behörden und amtlichen Vorgängen übernahm er zudem den Vorsitz des Naturschutzbeirates im Rhein-Sieg-Kreis und erwarb sich dort sowohl bei Naturschützern, als auch bei Nutzern und Antragstellern ein hohes Ansehen für seine ausgewogene Moderation der oft schwierigen Verhandlungen. Für sein 50-jähriges ehrenamtliches Engagement wurde er 2019 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. 

Mit Siegried Cunz verlieren wir nicht nur einen Aktivposten für die Fischerei, der sich stets in den Dienst der Allgemeinheit gestellt hat, sondern auch eine Leitfigur für einen besonnen und ausgewogenen Umgang mit der Natur an unseren Gewässern.

Wir nehmen Anteil an der Trauer seiner Familie und Freunde

.

.

Biodiversitätsstrategie 2030

DAFV Pressemitteilung

Im Dezember 2020 hat der DAFV in einer Stellungnahme bezüglich der Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie 2030, Bedenken hinsichtlich pauschaler Angelverbote in Schutzgebieten geäußert. In der aktuellen Version 3 vom 8. Juni 2021, wurde dieser Absatz komplett gestrichen (siehe Abbildung). Der DAFV begrüßt ausdrücklich, dass die Forderungen des Deutschen Angelfischerverbands und des Europäischen Dachverbands (European Anglers Alliance, EAA) in der Erarbeitung der Technischen Mitteilung (technical note) der Europäischen Kommission, berücksichtigt wurden.

„Die Vergangenheit hat uns gelehrt, dass solche Vorgaben auf Ebene der EU in der Umsetzung der Schutzgebiete auf nationaler Ebene leider zu Automatismen führen, pauschale Nutzungsverbote zu erlassen. In diesem Fall wären 10% der Fläche von Deutschland von pauschalen Angelverboten bedroht. Es zeigt aber auch wie wichtig eine schlagkräftige Interessenvertretung auf Ebene der EU ist, um die Interessen der Angler in Deutschland zu wahren. Immer mehr Vorgaben haben ihren Ursprung in Brüssel.“, so Alexander Seggelke, Geschäftsführer des DAFV.

Wie geht es weiter?

Im Herbst 2021 wird der finale Entwurf der Europäischen Kommission erwartet. Der DAFV und seine Europäischen Partner, werden den Prozess eng begleiten und sich weiterhin für die Interessen der Angler einsetzen.

Was ist die EU Biodiversitätsstrategie 2030?
Die Biodiversitätsstrategie 2030 ist ein langfristiger Plan zum Schutz der Natur und zur Umkehr der Verschlechterung der Ökosysteme in Europa. Kern der Strategie ist die Ausdehnung von Schutzgebieten auf 30% der europäischen Landfläche (inklusive Süßwasser) und 30% der Meeresflächen. Jeweils ein Drittel der Flächen (10% Land, 10% Meer) soll unter „strengen Schutz“ gestellt werden. In der Beschreibung der „streng geschützten“ Gebiete wurde die Angelfischerei anfangs, pauschal ausgeschlossen.

wweiterlesen

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.