Die Verbandsjugend im Rheinischen Fischereiverband von 1880 e.V. setzt sich aktiv für eine Nachwuchsförderung in der Freizeitfischerei ein. Auf zahlreichen Veranstaltungen, sowie der Ausrichtung von Schnupperangelveranstaltungen, werben wir für die gute Jugendarbeit in unseren Vereinen. Eine weitere Hauptaufgabe ist der Einsatz für aktiven Naturschutz, die Förderung einer waidgerechten Angelfischerei und des Castingsports.
Mit der Umsetzung eines Konzepts zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zur Prävention von sexualisierter Gewalt, hat die Jugendleitung im RhFV vorbeugende Maßnahmen verbindlich festgeschrieben.
Aktuelles
Der Termin für das große RhFV Verbandsjugendzeltlager steht nun fest.
Das Verbandsjugendzeltlager in Xanten findet in diesem Jahr vom 4. bis 6. Juli in Xanten statt.
Teilnahmemöglichkeit besteht für alle im DAFV organisierte Jugendgruppen der Vereine (freie Zeltlagerplätze vorausgesetzt).
Die Ausschreibung und Teilnahmebedingungen werden auf der RhFV Homepage (Termine) und an dieser Stelle veröffentlicht.
Vorab-Informationen bei
Zur Unterstützung unserer Vereine bei der Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes stellen wir eine umfangreiche Handreichung zur Verfügung. Diese Handreichung enthält viele zentrale Elemente von Schutzkonzepten. Dieses Dokument finden sie als digital beschreibbares PDF zum Download hier:
Handreichung zur Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes
Mit Jugendfischereischein ab dem 10. LebensjahrAb dem vollendeten 10. Lebensjahr darf ein Kind unter ständiger Aufsicht eines erwachsenen Anglers angeln. Der Jugendliche muss dafür einen Jugendfischereischein besitzen und einen Fischereierlaubnisschein für das Gewässer gelöst haben.Der aufsichtsführende Angler muss ebenfalls einen gültigen Fischereischein haben. Der Jugendliche darf mit bis zu zwei Handangeln angeln, soweit der jeweilige Fischereiausübungsberechtigte dies nicht auf nur eine Handangel beschränkt hat.
Ab dem 13. LebensjahrAb dem 13. Lebensjahr kann ein Jugendlicher die staatliche Fischerprüfung ablegen. Den Fischereischein für "Erwachsene" erhält er aber frühestens an seinem 14. Geburtstag.
Ab dem 16. LebensjahrAb dem vollendeten 16. Lebensjahrkann eine Person in NRW nur noch fischen, wenn sie die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat. D.h. Besteht eine Person im Alter von 15 Jahren die Fischerprüfung nicht, so darf sie ab dem 16. Geburtstag nicht mehr fischen. (Bis zum 16. Geburtstag noch mit Jugendfischereischein)
Ausnahmen gibt es nur für Personen mit Behinderung.
Jugendleiterfortbildungen
Grundsätzlich ist Weiterbildung für alle Menschen wichtig, die sich in ihrer Persönlichkeit weiterentwickeln möchten. Dank der zahlreichen internen und externen Angebote auf Landes- oder Verbandsebene können Jugendleiter und Jugendleiterhelfer ihr Know how ständig auffrischen. Fachwissen in Theorie, aber auch praktisches Handeln mit den Jugendgruppen findet großen Zuspruch, zeigt das Feedback der teilnehmenden Jugendleiter. Durch diese Maßnahmen wird viel Neues vermittelt und älteres aufgefrischt. Das ist wichtig um die eigenen Fähigkeiten, den ständig wachsenden Anforderungen anzupassen. Durch Gesetzgebung, Problemstellungen im Naturschutz, durch die Globalisierung aber auch durch den Klimawandel wachsen immer neue Themen und Aufgaben hinzu, die wir zielgerichtet und altersgerecht an unsere Junganglerinnen und Jungangler weitergeben möchten.
Naturerlebnistag
Lebensräume kennenlernen, unter und über dem Wasser, ist Ziel des Naturerlebnistag im RhFV. Um Lebensräume zu erhalten und verlorene Lebensräume wiederherzustellen gibt die Verbandsjugend Anstöße mit dem Naturerlebnistag. Workshops unter Aufsicht von fachlich und pädagogisch qualifizierten Betreuern leiteten die Kinder und Jugendlichen an, erklären Charakter und Dynamik unserer Gewässer und beantworten alle Fragen rund um den Lebensraum Wasser.
Naturschutzwettbewerb
In vielen Bereichen wäre ohne das ehrenamtliche Engagement von Vereinen und Einzelpersonen Natur- und Umweltschutz nicht realisierbar. Fischereivereine leisten den wesentlichen Teil an wichtigen Naturschutzaufgaben an den Gewässern. Ganz besonders die Jugendgruppen unserer Vereine leben aktiven Naturschutz. Deshalb honoriert der Rheinische Fischereiverband beispielhafte Projekte und ruft in Form eines Naturschutzwettbewerbs zu Nachfolgeprojekten auf. Dazu lobt der Rheinische Fischereiverband jährlich Preisgelder für Jugendgruppen, die zum Nachahmen und realisieren von Naturschutzprojekten anregen sollen, aus.
Jugendangeln
Jugendangeln im Still- oder Fließwasser sind regelmäßige Angebote im RhFV. Interessierten Kindern und Jugendlichen werden erfolgreiche Angelmethoden aufgezeigt, wobei schwerpunktmäßig die waidgerechte Fischerei im Vordergrund steht. Zunehmend wird das Jugendangeln auch in Kooperationen mit Jugendämtern und Schulen als Alternative zu anderen sinnvollen Ferien- und Freizeitangeboten genutzt.
Schnupperangeln
Unter vorbestimmten Voraussetzungen ermöglicht der Rheinische Fischereiverband Kindern- und Jugendlichen einmal „Schnupper zu Angeln“. Unter Aufsicht erfahrener Angler lernen die Kinder den ersten Umgang mit der Angel. Neben dem Fischfang, ist das Verhalten am Wasser und der waidgerechte Umgang mit dem Fisch ein wichtiges Lernziel.
Verbandszeltlager
Einmal jährlich richtet die Jugend des Rheinischen Fischereiverband von 1880 e.V. ein Jugendzeltlager an der Xantener Südsee aus. Neben vielfältigen Angelmöglichkeiten, vom Ufer oder zu Boot, gibt es Workshops zum Bereich Naturschutz, Floßfahrten, Bellyboote sowie ein Turnier im Castingsport. Diese Gemeinschaftsveranstaltung soll neben viel Spaß dem Erlernen auch den sozialen Umgang der Jugendlichen untereinander fördern. Im Zeltlager, ob im eigenen mitgebrachten Zelt. Oder im Verbands-Gemeinschaftszelt, erwartet die Kinder und Jugendlichen ein erlebnisreiches Wochenende an einem sehr attraktiven Angelgewässer, im Bezirk Linker Niederrhein.
Catch & cook
Frisch gefangene Fische sind vielfältig im Geschmack und liefern unserem Körper wichtige Nährstoffe. In der Outdoorküche des Rheinischen Fischereiverbands bereiten wir frisch gefangenen Fisch direkt vor Ort, am Gewässer zu. Unseren Jugendlichen werden so Kenntnisse für eine leicht umsetzbare, schmackhafte und sinnvolle Verwertung ihrer Fänge vermittelt. Anglerfänge sind als nachhaltiges Regionalproduckt eine gute Alternative zur Massentierhaltung und beugt der Entfremdung zur Natur vor.
FINNE
Die Fischwelt in Nordrhein-Westfalen neu entdecken. Die FINNE ist ein Projekt der Stiftung Wasserlauf NRW. Ziel des Projekts ist es, die heimische Wasserwelt für Kinder und Jugendliche hautnah erlebbar zu machen. In den FINNE Workshops und Führungen können die Kinder und Jugendlichen unserer Vereine live entdecken, wie ein Gewässer tickt, welche Lebewesen es als Lebensraum nutzen und was ein gesundes Flussreich ausmacht.
Otti`s U-Boot
Otti`s U-Boot ist ein Gemeinschaftsprojekt der Verbandsjugenden aus dem Verband der Westfälischen Angelfischer, aus dem Verband Westfalen und Lippe und dem Rheinischen Fischereiverband unter dem Dach der Fischerjugend NRW. Der Anhänger bepackt mit umfangreichem Zubehör ermöglicht vielfältige Möglichkeiten und steht für Jugendarbeit zur Verfügung.
OAC
„Olympic Adventure Camp“ heißt Spiel, Spaß und Action in der letzten Woche der Sommerferien - ähnlich einem Vergnügungspark, aber kostenlos! Als Kooperationspartner des Sportamtes Düsseldorf präsentierte sich die Verbandsjugend im Rheinischen Fischereiverband von 1880 e.V. mit Ihrem Equipment und vielen tollen Angeboten, vordergründig dem Castingsport, als Anlaufpunkt für die vielen Kinder.
SchnupperangelnDas Ministerium für Klimaschutz , Umwelt , Landwirtschaft , Natur und Verbraucherschutz (MKULNV ) erklärt in einem Runderlass vom 6. August 2015 , dass ein Schnupperangeln für Kinder und Jugendliche über 10 Jahren und mit Runderlass vom 23.November 2017 für Erwachsene auch ohne Fischereischein möglich ist. Nach diesem Erlass ist es verbandszugehörigen Vereinen möglich, unter bestimmten Voraussetzungen, Kinder und Jugendliche das Angeln einmal ausprobieren zu lassen.Ein Schnupperangeln darf nur durchgeführt werden, wenn dies vorher einvernehmlich mit dem Rheinischen Fischereiverband von 1880 e.V. abgestimmt wurde und der Termin als Verbandsveranstaltung genehmigt ist. Erst damit sind die Teilnehmer (Nichtmitglieder des RhFV) versichert. Die Aufsicht der Kinder und Jugendlichen beim Angeln muss, unter unmittelbarer Aufsicht und Einwirkung erwachsener Fischereischeininhaber, gewährleistet sein. Die Begleitpersonen benötigen die erforderliche Fischereierlaubnis. Tierschutzrelevante Vorgänge, wie die Auswahl des Angelgerätes sowie das Abhaken und Töten werden ausschließlich von den Begleitern mit Fischereischein durchgeführt. Die Veranstaltung darf für die Teilnehmer (max. 15 Personen) maximal 1 – 2 Tage dauern. Die „Nichtmitglieder“ sind im Rahmen der Nichtmitgliederversicherung (ARAG SpV 1055997) des RhFV von 1880 e.V. vom 01.07.2016 versichert.Anmeldeformular Schnupperangeln (PDF)
catch & cook - Fischverwertung vor OrtUm der Anglerjugend die vielfältigen Zubereitungsmöglichkeiten frisch gefangener Fische aufzuzeigen hat die Verbandsjugend im RhFV das Projekt "catch & cook" verwirklicht.Frisch gefangene Fische sind vielfältig im Geschmack und liefern unserem Körper wichtige Nährstoffe. In der Outdoorküche des Rheinischen Fischereiverbands bereiten wir frisch gefangenen Fisch direkt vor Ort, am Gewässer zu. Unseren Jugendlichen werden so Kenntnisse für eine leicht umsetzbare, schmackhafte und sinnvolle Verwertung ihrer Fänge vermittelt. Anglerfänge sind als nachhaltiges Regionalproduckt eine gute Alternative zur Massentierhaltung und beugt der Entfremdung zur Natur vor.
Informationen zum Landeskinderschutzgesetz und zur Handreichung „Auf dem Weg zum Schutzkonzept“
Zur Unterstützung unserer Vereine bei der Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes stellen wir eine umfangreiche Handreichung zur Verfügung. Diese Handreichung enthält viele zentrale Elemente von Schutzkonzepten. Dieses Dokument finden sie als digital beschreibbares PDF zum Download hier:
Mit diesem Dokument möchten wir Sie bei der Bedarfsanmeldung bezüglich Ihrer Weiterbildungsmaßnahmen und Kinder- und Jugendfreizeiten bestmöglich unterstützen. Damit wir jedes Jahr Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendplan (KJP) erhalten, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Vereine vor Ort Ihren Bedarf frühzeitig bei uns anmelden. Bitte beachten Sie: Die Bedarfsanmeldung ist nicht gleichzusetzen mit einer Förderzusage! Wir bemühen uns stets, mit den vorhandenen Fördergeldern den Bedarf der Vereine zu decken