ARAG (Sportversicherungsvertrag): Als Sportverein im LSB NRW sind Sie über die ARAG Sportversicherung umfassend abgesichert. Diese speziell für den Sportbetrieb entwickelte Absicherung deckt die folgenden Bereiche ab:
- Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Umwelt-Haftpflichtversicherung
- Umweltschaden-Versicherung
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
- D&O-Versicherung
- Vertrauensschadenversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Krankenversicherung
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VBG (Unfallversicherung für Übungsleiter*innen): Die für Sportvereine zuständige Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) gibt Übungsleiter*innen bei arbeitnehmerähnlicher Tätigkeit nach § 2 Abs. 2 SGB VII gesetzlichen Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen.
»Mehr Informationen zur Unfallversicherung für Übungsleiter*innen
GEMA (Rahmenvereinbarung DOSB): Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat ein Abkommen mit der GEMA getroffen. Dieses Abkommen garantiert u.a. durch die Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrages eine Freistellung von den GEMA-Gebühren bei bestimmten Veranstaltungen mit musikalischer Umrahmung.
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Sporthilfe (Mitgliedsbeitrag): Alle Mitgliedsorganisationen des LSB NRW sind zugleich Mitglieder der Sporthilfe NRW. Gemäß ihrer Satzung betreibt die Sporthilfe NRW die Sportklinik Hellersen und kümmert sich um sportmedizinische Forschung sowie die Förderung der Sportunfallprävention.
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