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Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

Mitglied im Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Mitglied im Deutschen Angelfischerverband e.V.

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NRW Fischerprüfung - Besonders ausgebildete und qualifizierte Lehrgangsleiter des Rheinischen Fischereiverbandes bereiten Sie, in enger Zusammenarbeit mit den Fischereibehörden, auf die Fischerprüfung vor. Mit dem erlernten Wissen sind Sie gut vorbereitet für die NRW Fischerprüfung. Aktuelle Lehrgangstermine>> 

 

 

                                                                                 Siegfried Cunz verstorben

Am 16.08.2025 ist Siegfried Cunz im Alter von 79 Jahren gestorben.

Der Philatelist Siegfried Cunz war seit Jahrzehnten Mitglied im Angelsportverein Obere Sieg e.V. und dort u. a. in der Jugendarbeit tätig. In unserem Verband übernahm er das Amt des Bezirksvorsitzenden, wirkte zeitweise im Verbandsvorstand mit und wurde später als Kreisfischereiberater berufen. Aufgrund seiner Erfahrung mit Behörden und amtlichen Vorgängen übernahm er zudem den Vorsitz des Naturschutzbeirates im Rhein-Sieg-Kreis und erwarb sich dort sowohl bei Naturschützern, als auch bei Nutzern und Antragstellern ein hohes Ansehen für seine ausgewogene Moderation der oft schwierigen Verhandlungen. Für sein 50-jähriges ehrenamtliches Engagement wurde er 2019 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. 

Mit Siegried Cunz verlieren wir nicht nur einen Aktivposten für die Fischerei, der sich stets in den Dienst der Allgemeinheit gestellt hat, sondern auch eine Leitfigur für einen besonnen und ausgewogenen Umgang mit der Natur an unseren Gewässern.

Wir nehmen Anteil an der Trauer seiner Familie und Freunde

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Fristverlängerungen für moderne Sportstätte 2022
auch Anglervereine haben Sportstätten

Fristverlängerungen für moderne Sportstätte 2022

Die Frist des Landesförderprogramms "Moderne Sportstätte 2022" ist bis zum 31.12.2022 verlängert worden. 

 

 

 

Liebe Mitglieder,
für diejenigen unter Euch, die im Kreis- bzw. Stadtsportbund organisiert sind, ergibt sich die Möglichkeit, von den bisher noch nicht abgerufenen Geldern des LSB-Förderprogramms „Moderne Sportstätten 2022“ zu profitieren. Die Frist zur Einreichung und Priorisierung der Projekte durch die SSB und KSB wurde vor Kurzem bis zum 31.12.2022 verlängert.

Anträge können weiterhin nur online unter https://foerderportal.lsb-nrw.de/ gestellt werden.

Wichtige Infos zum Förderprogramm:
Es gibt eine Bagatellgrenze von 10.000 €. Maßgebend ist die Förderhöhe, d. h. die Investitionshöhe muss entsprechend der Förderquote höher sein. Das bedeutet ein Vorhaben mit Gesamtkosten von 11.112 € wäre mit einer Förderquote von 90% förderfähig. Grundsätzlich förderfähig sind Modernisierungen, Instandsetzungen, Sanierungen und Erweiterungen der Sportstätte. Auch förderfähig wären Infrastruktur-Maßnahmen, die aus sportfachlicher Sicht notwendig sind, z. B. Schulungs-/Aufenthaltsräume, Geschäftsstellen etc.

Die SSB, SSV, GSV oder der KSB sichten die Vorhaben der Vereine vor Ort und entscheiden, anhand welcher Bedingungen und Kriterien die Interessenbekundungen gewichtet werden.

Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern können bei den Gesamtausgaben berücksichtigt werden. Um diesen Eigenanteil zu berechnen, werden die Arbeitsstunden im Rahmen des Bürgerschaftlichen Engagement pro Stunde pauschal mit bis zu 15€ vergütet und bei Arbeitsleistungen, die besondere fachliche Qualifikationen erfordern, mit bis zu 35€.
Der Miet- oder Pachtvertrag muss noch mindestens zehn Jahre Bestand haben.
Bei Rückfragen unterstützt Euch gerne das kompetente Team des LSB NRW e.V. über die Kontaktaufnahme via E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. .

Weitere Informationen finden Sie hier >>

 

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