Viele Präsenzveranstaltungen konnten seit dem Ausbruch der Coronapandemie nicht oder nur im digitalen Raum stattfinden. Dass die Sehnsucht nach Präsenzterminen weiterhin sehr hoch ist, bezeugte die gut besuchte Austausch- und Informationsveranstaltung des Fischereiverbandes NRW e.V.
Unser Landesdachverband lud am 22. November Vertreterinnen und Vertreter der Fischereiverwaltung sowie die zahlreichen ehrenamtlichen Funktionsträgerinnen und -träger der nordrhein-westfälischen Fischerei ins moderne Congress Center, dem Haus der Technik e.V., in Essen ein.
Der Geschäftsführer des Fischereiverbandes NRW e.V., Dr. Michael Möhlenkamp, begrüßte die rund 90 erschienenen Gäste recht herzlich in NRWs zentral liegenden Großstadt.
Christian Kaspers, unser Vorsitzender im Bezirk Kleve und Mitarbeiter des Fischereiverbandes im Digitalisierungsprojekt, moderierte die Austausch- und Informationsveranstaltung und machte mit seinem Vortrag über die Digitalisierungsvorhaben im Fischereiverwaltungsapparat den inhaltlichen Auftakt. Der Fischereireferent des Landes NRW, Dr. Peter Beeck, musste krankheitsbedingt als Referent kurzfristig absagen.
Der Vorsitzende unseres Verbandsgerichtes und stellvertretende Vorsitzende der Fischereigenossenschaft Mittlere Wupper, Elmar Weber, referierte im Anschluss über Rechtliches zum Fischereipachtvertrag und stand den Gästen mit seiner juristischen Expertise mit Rede und Antwort zur Seite, bevor es bei einem schmackhaften und abwechslungsreichen Pasta-Buffet in die Pause ging.
Gegen 13 Uhr ging es weiter mit dem Vortragsprogramm. Dr. Möhlenkamp setzte in seiner Präsentation den Fokus auf die inhaltliche Ausgestaltung von Fischereipachtverträgen. Insbesondere die Limitierung von Fischereierlaubnisverträgen im Fischereipachtvertrag auf Grundlage der Gewässergröße und des erwartbaren Ertrages stellt Angelvereine häufig vor Probleme.
Die Limitierung von Erlaubnisscheinen soll in der Theorie eine Überfischung präventiv verhindern.
Dabei zeigen Umfragen, dass i.d.R. weniger als 20 Prozent der Erlaubnisscheininhaber eines Gewässers auch regelmäßig die Fischerei an dem jeweiligen Gewässer ausüben.
Hier ist die organisierte Angelfischerei in Kooperation mit Behörden gefragt, neue Konzepte und Maßstäbe anzusetzen, um den wahren Angeldruck messbar zu machen.
Im Anschluss referierte der Beauftragte des Fischereiverbandes zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Dr. Olaf Niepagenkemper, über die Bedeutung der Fischereiberater in wasserrechtlichen Verfahren (v.a. Funktionsüberwachung von Fischwegen an Wasserkraftanlagen).
Das große Themenfeld der Fischereiaufsicht eröffnete der Fischereidezernent der Bezirksregierung Düsseldorf, Christoph Gurny, mit dem Blick auf grundsätzliche Rechts- und Handlungsgrundlagen. Sebastian Schäfer, Fischereidezernent der Bezirksregierung Köln, referierte anschließend sowohl über strategische Handlungsempfehlungen bei Fischwilderei als auch über die Vorgehensweise bei Kontrollvorgängen an kommerziellen Angelteichanlagen. Dr. Stefan Staas, Geschäftsführer der Rheinfischereigenossenschaft im Lande NRW, setzte den Schlusspunkt, indem er über die neusten Entwicklungen und Kontrollkampagnen am meist beangelten Gewässer des Landes, dem Rhein, berichtete.
Ein großer Dank gebührt allen Referenten sowie den anwesenden Gästen, die mit ihren Fragen und Anregungen das Veranstaltungsformat mit Leben füllten.
Foto-Dokumentation Austausch- und Informationsveranstaltung des Fischereiverbandes NRW >