Aktualisierung der Information zum Preis der Rheinscheine 2023:
Die Rheinfischereigenossenschaft teilt mit, dass die Verkaufspreise für Rheinscheine 2023 nun doch unverändert bleiben!
In der letzten Lesung des Jahressteuergesetzes 2022 im Bundestag am 2. Dezember 2022 wurde kurzfristig eine weitere Fristverlängerung der Übergangsregelung zur Umsatzsteuerpflicht für Jagd- und Fischereigenossenschaften eingefügt. Diese Gesetzesfassung wird voraussichtlich nach einer Zustimmung im Bundesrat am 16. Dezember 2022 und der darauf folgenden Verkündung in Kraft treten (dass jetzt noch einmal Änderungen vorgenommen werden, ist zwar nicht ausgeschlossen, aber äußerst unwahrscheinlich). Damit wird die Umsatzsteuerpflicht für Fischereigenossenschaften bis zum 1. Januar 2025 entfallen.
Damit kann auch die angekündigte Preiserhöhung für Rheinscheine entfallen. Dies ist zwar für alle erfreulich – die Kurzfristigkeit der Änderungen durch den Gesetzgeber verursacht jetzt leider jedoch auch große Probleme in der Umsetzung. Die gedruckten Rheinscheine 2023 mit ausgewiesener Umsatzsteuer konnten nicht in den Versand gehen, nachdem nun infolge der rechtlichen Unklarheiten ohnehin schon eine erhebliche Verspätung beim Scheindruck eingetreten war, können der erforderliche Neudruck der Rheinscheine einschließlich Versand und Verteilung bis in die öffentlichen Verkaufsstellen unmöglich noch im Dezember 2022 abgewickelt werden. Um trotzdem allen Rheinanglern weiterhin übergangslos das Fischen am Rhein zu ermöglichen, wird aufgrund der besonderen Umstände die Gültigkeit der Rheinscheine 2022 um einen Monat bis zum 31.01.2023 verlängert! (Hinweis: dies gilt für Rheinscheine, die in 2022 erworben wurden; im Januar 2022 werden keine „Rheinscheine 2022“ mehr verkauft!)
Neue Rheinscheine 2023 werden bis zum 31.01.2023 in allen öffentlichen Verkaufsstellen verfügbar sein und können dann wie gewohnt erworben werden – im online-Vertrieb können Rheinscheine 2023 wie gewohnt erworben werden!