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Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

Mitglied im Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Mitglied im Deutschen Angelfischerverband e.V.

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                                                                                 Siegfried Cunz verstorben

Am 16.08.2025 ist Siegfried Cunz im Alter von 79 Jahren gestorben.

Der Philatelist Siegfried Cunz war seit Jahrzehnten Mitglied im Angelsportverein Obere Sieg e.V. und dort u. a. in der Jugendarbeit tätig. In unserem Verband übernahm er das Amt des Bezirksvorsitzenden, wirkte zeitweise im Verbandsvorstand mit und wurde später als Kreisfischereiberater berufen. Aufgrund seiner Erfahrung mit Behörden und amtlichen Vorgängen übernahm er zudem den Vorsitz des Naturschutzbeirates im Rhein-Sieg-Kreis und erwarb sich dort sowohl bei Naturschützern, als auch bei Nutzern und Antragstellern ein hohes Ansehen für seine ausgewogene Moderation der oft schwierigen Verhandlungen. Für sein 50-jähriges ehrenamtliches Engagement wurde er 2019 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. 

Mit Siegried Cunz verlieren wir nicht nur einen Aktivposten für die Fischerei, der sich stets in den Dienst der Allgemeinheit gestellt hat, sondern auch eine Leitfigur für einen besonnen und ausgewogenen Umgang mit der Natur an unseren Gewässern.

Wir nehmen Anteil an der Trauer seiner Familie und Freunde

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Deutschlands Angelverbände sprechen sich vehement gegen die Ausweitung von Aalfangverboten aus
AN DEUTSCHLANDS ÄLTESTER AALBRUTFANGSTATION IN HEBRUM AN DER EMS ÜBERWACHT DER ANGELFISCHERVERBAND IM LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS E.V. DIE ANKOMMENDEN GLASAALE FOTO: DAFV, OLAF LINDNER

Deutschlands Angelverbände sprechen sich vehement gegen die Ausweitung von Aalfangverboten aus

 

 

 

 

 

Pressemeldung DAFV
Am 13.12.2022 hat der EU-Rat für Landwirtschaft und Fischerei eine Ausweitung der berufsfischereilichen Aalschonzeit von drei auf sechs Monate und ein Verbot der Freizeitfischerei auf Aal im Meer und Küstenbereich beschlossen. Laut seiner Pressemitteilung hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Vorschlag der EU-Kommission in schwierigen Verhandlungen unterstützt, während sich anderer EU-Mitgliedsstaaten aus guten Gründen ganz klar dagegen positioniert haben. 

Fangverbot ist wissenschaftlich nicht begründet

Aus Sicht des DAFV und seiner Mitgliedsverbände sind Ausweitungen von pauschalen Aal-Fangverboten aus vielerlei Gründen weder verhältnismäßig noch zielführend, geschweige denn nachvollziehbar. Es ist wissenschaftlich belegt, dass Habitatverluste durch Gewässerverbauung einen sehr viel größeren Einfluss auf den Bestandsrückgang haben als die Nutzung durch Angler. Die Einstellung der Freizeitfischerei kann deshalb lediglich zu einem kleinen Teil zur Bestandserholung beitragen, da diese ineffektive Maßnahme die menschengemachten Habitatverluste nicht kompensieren kann.

Ohne Angler und Besatz, keine Aalmanagementpläne

Es sind vor allem die Angelverbände und Vereine, die ehrenamtlich Arbeitsstunden und private finanzielle Mittel für den Schutz, Erhalt und die Bestandsförderung des Europäischen Aals einsetzen. Aalbesatz ist die zentrale Maßnahme in der EU-Aalverordnung (EG) Nr. 1100/2007, ohne welche die Ziele der deutschen Aalmangementpläne nicht erreicht werden können. Zusätzlich wäre ein Ende des Besatzes oberhalb von Wasserkraftwerken eine Bankrotterklärung für den Gewässer- und Tierartenschutz in Deutschland und damit eine Kapitulation vor den wirtschaftlichen Interessen weniger Wasserkraftbetreiber. Der Erhalt und die Erreichbarkeit des natürlichen Aal-Habitats oberhalb von Wasserkraftanlagen ist für uns nicht verhandelbar! 

Wilderei und illegale Exporte werden durch Verbot nicht gestoppt

Weiterhin würde ein pauschales Fangverbot für Glasaale das Problem des illegalen Handels sicherlich nicht lösen, sondern im Gegenteil, sogar noch verschärfen. Mit dem Wegfall der legalen Fischerei und der nachgeschalteten kontrollierten Wertschöpfungskette, würde die EU jegliche Kontrolle verlieren. Kein Mitgliedsstaat hat die erforderlichen polizeilichen Kapazitäten, sämtliche Fanggebiete entlang der großen Flussmündungen zu überwachen. Wilderer und Schmuggler reiben sich jetzt schon die Hände angesichts der absurden Debatte.

Fehlgeleitete Symbolpolitik auf Kosten von Aal und Angler

Im Meer und Küstenbereichen wird im Vergleich zum Binnenland vergleichsweise wenig auf Aal geangelt. Das Fangverbot kann deshalb nur als reine Symbolpolitik interpretiert werden, da der Beitrag zur Bestandserholung verschwindend gering ausfallen wird. Gleichzeitig nimmt man aber enorme, soziökonomische Schäden für Fischereibetriebe und vom Angeltourismus profitierende Küstengebiete leichtfertig in Kauf. Dass das Verbot dem Aal nicht viel bringt, erscheint zweitrangig – das Symbol zählt. Dem vermeintlich unbedeutenden kleinen Angler gegenüber hat man Stärke gezeigt – zu Gunsten eines fehlgeleiteten Naturschutzes. Die wahren großen Probleme bleiben jedoch unangetastet.

Turbinenmanagement und Prädatorenmanagement sind effektivere Alternativen

Mit einer Ausweitung des Fangverbots ins Binnenland würde die Regierung den Hebel an der falschen Stelle ansetzen. Die Mortalität durch Prädatoren und Wasserkraftturbinen ist hier ungleich höher und schadet nicht nur dem Aal, sondern ist eine ernsthafte Gefahr für den Schutz aller heimischer Wanderfischarten. Mit einem wissenschaftsbasiertem Turbinenmanagement zu den Hauptab-wanderungszeiten, gepaart mit einem längst überfälligem europäischem Kormoranmangement, ließe sich aus unserer Sicht die größtmögliche Schutzwirkung für Aal & Co erzielen.

Wir fordern eine zukünftige Mitsprache von Anglern bei allen weiterreichenden Veränderungen des Aal-Managements. Wir bieten den zuständigen Landesbehörden an, sie mit unserem Fachwissen zu unterstützen. Mit enger Zusammenarbeit und fundiertem Hintergrundwissen über fischereiliche und soziale Aspekte der Freizeitfischerei und des Aalbesatzes lassen sich möglicherweise negative Konsequenzen vermeiden.

Eine ausführliche Stellungnahme wird der DAFV veröffentlichen, sobald die Gesetzestexte der europäischen Kommission veröffentlicht sind.