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Auftakttreffen zur Harmonisierung des Fischereischeinwesens: Schleswig-Holstein setzt sich für einheitliche Standards ein

 

 

 

 

Pressetext: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Schleswig-Holsteins
KIEL/BERLIN. Vertreterinnen und Vertreter der obersten Fischereibehörden der Länder, des Deutschen Angelfischerverbands (DAFV) sowie der Landesverbände der Angelfischerei kamen heute (30. Januar) in Berlin zu einem Auftaktreffen zusammen, um sich über Möglichkeiten der Harmonisierung des Fischereischeinwesens in Deutschland auszutauschen. Dabei wurden auch Optionen zur einheitlichen Digitalisierung von fischereilichen Verwaltungsvorgängen vor dem Hintergrund des Onlinezugangsgesetzes (OZG) thematisiert.

Eine Harmonisierung der Fischerprüfung und des Fischereischeins ermöglicht den Abbau von Bürokratie und fördert die Bürgerfreundlichkeit. Als Landesregierung haben wir im Koalitionsvertrag verankert, für die Angel-Ausbildung einheitliche Standards zu schaffen. Synergien durch die Digitalisierung von Verwaltungsabläufen sind dabei bestmöglich mitzudenken“, sagte Fischereiminister Werner Schwarz.

Wir begrüßen die Initiative der Fischereibehörden der Länder das Fischereischeinwesen in Deutschland zu harmonisieren und auch zu digitalisieren. In vielen Nachbarländern kann man heute schon sehen, was möglich ist. Eine Vereinfachung und eine Angleichung auf zumindest grundlegende Standards ist aus unsere Sicht ein Schritt in die richtige Richtung“, so Klaus-Dieter Mau, Präsident des Deutschen Angelfischerverbandes.

Grundsätzlich sind zur Umsetzung rechtliche Änderungen der jeweiligen Fischereigesetze auf Länderebene notwendig. Eine schrittweise Umstellung ist daher frühstens ab 2025 realisierbar.

Hintergrund:

Die Binnenfischerei ist in Deutschland Ländersache. Dazu zählt auch die Rechtssetzung im Bereich der Fischereischeine und Fischereiabgabe. In Deutschland existieren über 20 verschiedene Fischereischeinformate mit unterschiedlichen Gültigkeitsdauern. Nicht jede Fischereischeinprüfung wird in jedem Bundesland anerkannt, sodass unter Umständen nach einem Umzug die Prüfung erneut abgelegt werden muss.

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) soll den Kontakt der Bürgerinnen und Bürger mit Behörden auf eine digitale Ebene verlagern. Im Angelfischereikontext bezieht sich dies vor allem auf die Beantragung des Fischereischeins und das Entrichten der Fischereiabgabe.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158

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