Damit entfällt die Ausnahmeregelung zur Verlängerung der Gültigkeit der Erlaunisscheine 2022, diese sind ab sofort ungültig!
Hinweis für Generalscheine 2023:
Aufgrund einer technischen Panne beim Druck der Generalscheine fehlt auf der Vorderseite der Eindruck der Unterschrift des Ausstellungsberechtigten, d.h. dem Vorsitzenden der RFG. Damit entspricht das Formular des Generalscheins nicht 100 %-ig den Vorgaben aus LFischG NRW und LFischVO NRW (Anlage 5). Nach Abstimmung mit der Obersten Fischereibehörde teilen wir hierzu mit, dass die bereits im Umlauf befindlichen, fehlerhaften Generalscheine dennoch gültig sind! Es werden jedoch zeitnah korrekte Generalscheine mit eingedrucketer Unterschrift des Ausstellungsberechtigten nachgeliefert werden, fehlerhafte Generalscheine können dann kostenlos dort wo sie erworben wurden gegen korrekte Generalscheine eingetauscht werden. Wir werden dann dieser Stelle bekannt geben, wenn die Neuauflage der Generalscheine ausgeliefert wurde. Der beschriebene Druckfehler betrifft nur die Generalscheine, ermäßigte Generalscheine und 3-Tagesscheine sind davon nicht betroffen.
Wir bedauern sehr, dass nach den ärgerlichen Wirrungen um die angekündigte und dann doch nicht erfolgte Einführung der Umsatzsteuerpflicht und die damit verbundene verspätete Auslieferung der Erlaubnisscheine 2023 nun auch noch eine drucktechnische Panne eingetreten ist, die zu weiteren Wirrungen führt!
Trotzdem freuen wir uns, dass wir die Rheinscheine 2023, anders als ursprünglich gedacht, doch ohne Umsatzsteuer-bedingte Preiserhöhung anbieten können und wünschen allen Rheinanglern ein erfolgreiches Angeljahr 2023. Petri Heil!