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Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

Mitglied im Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Mitglied im Deutschen Angelfischerverband e.V.

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NRW Fischerprüfung - Besonders ausgebildete und qualifizierte Lehrgangsleiter des Rheinischen Fischereiverbandes bereiten Sie, in enger Zusammenarbeit mit den Fischereibehörden, auf die Fischerprüfung vor. Mit dem erlernten Wissen sind Sie gut vorbereitet für die NRW Fischerprüfung.
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Schokkerfischer gesucht!

Schokkerfischer gesucht!

Ausschreibung einer Dienstleistung im Fachbereich Schokker-/ Hamenfischerei am Niederrhein im Rahmen des Interreg-Projektes „Der Rhein verbindet“

Der Rheinische Fischereiverband sucht für die Jahre 2023 und 2024 nach einem Fischer zur Durchführung von fischereilichen Untersuchungen mit einem oder mehreren Schokkern / Hamen am Niederrhein zwischen Duisburg und Emmerich.

Ziel der im Rahmen eines deutsch-niederländischen Interreg-Projektes umzusetzenden Studie ist, die Fischbestände im Freiwasser und der fließenden Welle des Rheins mit besonderer Berücksichtigung der Wanderfischarten zu dokumentieren. Hierbei sollen auch gezielt offenkundig verletzt geborgenen Fische dokumentiert und nach Rücksprache einbehalten und gelagert werden. Darüber hinaus sollen Plastik- und Kunststofffrachten in der fließenden Welle des Rheins erfasst und gesammelt werden. Hierzu soll ein, oder mehrere Schokker, oder Hamen mit entsprechender Dimensionierung, nach Möglichkeit an unterschiedlichen Ankerorten in dem genannten Abschnitt des Niederrheins eingesetzt werden.

Für die einzusetzenden Schokker / Hamen gelten folgende Richtwerte: Öffnungsweite etwa 10 x 5 m; Tiefe: etwa 30 m; Maschenweite: beginnend mit 20 cm verjüngend auf etwa 1,5 cm in der Endreuse

Die Fanggeräte sind an für die Hamenfischerei üblichen, hinreichend angeströmten und tiefen Bereichen, vornehmlich im Bereich von Prallufern zu betreiben. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der betroffenen Niederrheinabschnitt eine intensiv genutzte Binnenwasserstarße ist und entsprechende Gefahren gelten und zu berücksichtigen sind und besondere schifffahrtpolizeiliche Auflagen beachtet werden müssen! Die Einsatzorte sind daher im Vorfeld mit dem zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt eigenständig zu koordinieren und zu beantragen.

Das Fanggerät, inklusive benötigter Materialien, Beiboot, etc. ist vom Anbieter selbst zu stellen und Bestandteil des Angebotes

Die Befischungen sollen in definierten Zeiträumen bei geeigneten Abflussbedingungen jeweils im Frühjahr in der 16. - 19. KW in 15 Nächten, sowie jeweils im Spätsommer / Herbst in der 33. - 44. KW an 15 Nächten erfolgen und sind mit dem Auftraggeber im Vorfeld abzustimmen. Optional können eventuell auch Fangtage in der Zeit der Blankaal-Abwanderung (November-Januar) anberaumt werden.

Die Befischungseinsätze sollen in den Nachtstunden über einen Zeitraum von 10 bis 15 h erfolgen. Der Fang ist morgens zu bergen. Dabei sollen alle gefangenen Arten bestimmt, vermessen und protokolliert werden. Exemplare bestimmter Arten sind auf Weisung des Auftraggebers zu entnehmen und für nachgelagerte Untersuchungen zurückzuhalten. Im Fall geschützter Arten beantragt der Auftraggeber entsprechende Ausnahmegenehmigungen. Im Fang enthaltende Kunststoffe sind in vom Auftraggeber gestellten Behältnissen (je Fangnacht) zu sammeln und bis zur Abholung zu lagern. Der Auftragnehmer hat an bestimmten und mit dem Auftraggeber angestimmten Terminen Projektmitarbeiter und angemeldete Besucher am Ufer aufzunehmen und zur Fangeinrichtung zu befördern.

Bitte unterbreiten sie Ihr Angebot per Email an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. , oder postalisch an den

Rheinischen Fischereiverband von 1880 e.V.
z.H. Andreas Scharbert
Wahnbachtalstraße 13a
53721 Siegburg

bis zum 14. April 2023 um 12 Uhr! Die Angebote werden dann zeitgleich geöffnet und von zwei Personen kontrolliert. Im Vorfeld schriftlich an den Ausschreibenden gesendete Fragen im Zusammenhang mit der Ausschreibung werden ergänzend zu der Ausschreibung auf der Webseite des RhFV und für alle Bieter nachzulesen veröffentlicht.

Das Angebot soll die Kosten (Brutto, Netto) je Fangnacht über die a) Dienstleistung unter Einbeziehung der Gerätschaften (inklusive Versicherungen), b) aller Vor- und Nachbereitungen (z.B. Anträge, Reinigung, Wartung, etc.), c) Helfer- und Personalkosten, d) Betriebsstoffe und e) Fahrtkosten enthalten.

Dem Angebot sind Nachweise über die Befähigung zur und praktische Erfahrungen in der Schokker- und Hamenfischerei in großen Strömen mit intensiver Schifffahrt, wie dem Rhein beizufügen. Entsprechende Referenzen sind darzulegen.

Jeder Bieter, der ein gültiges Angebot abgegeben hat, wird über den Ausgang des Verfahrens informiert und die Auswahl dabei begründet.

Download Ausschreibung Schokkerfischer>>