In regelmäßigen Abständen informiert der Rheinische Fischereiverband über Fördermöglichkeiten für Vereine. Heute verweisen wir auf Fördermöglichkeiten durch den Landessportbund NRW e.V.
- Förderungen für Jugendfreizeiten
- Landesprogramm 1000 x 1000
Förderungen für Jugendfreizeiten 2024 jetzt beantragen
Eine Weiterbildung oder eine Jugendfreizeit für 2024 ist geplant? Dann könnt Ihr unter bestimmten Voraussetzungen hierfür Fördermittel beantragen! Als Frist gilt der 30.06.2023. Um einen Antrag zu stellen, müsst Ihr als Erstes prüfen, ob Eure Veranstaltung förderfähig ist. Anschließend müsst Ihr das entsprechende Formblatt ausfüllen und an Euren Verbandsjugendleitung senden. Hier hilft Euch die angehangene „Planungshilfe: Bedarfsmeldung“. Bitte verwendet ausschließlich die darin enthaltenen Formblätter für Euren Fördermittelantrag!
Welche Vereine können einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind nach den Richtlinien des Landessportbundes NRW e. V. nur Vereine, welche:
1. Mitglied in einem Stadt- bzw. Kreissportbund sind (sogenannte „Doppelmitgliedschaft“).
2. ihren Mitgliederstand im Rahmen der aktuellen Bestandserhebung des Landessportbundes NRW gemeldet haben.
3. den Status der Gemeinnützigkeit vorweisen können.
Antrag Bedrafsmeldung für 2024
HINWEIS: Ab dem 01.01.2025 ist eine Förderung mit KJFP-Mittel nur noch möglich, wenn der Verein ein eigenes beschlossenes Kinderschutzkonzept vorlegen kann und dieses regelmäßig weiterentwickelt. (Beschluss Jugendtag der Sportjugend vom 03.11.2022)
Auskunft erteilt:
Clemens Freiesleben
Fachkraft Jugendarbeit
Tel. +49 (0)251 48271-23
Landesprogramm 1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein
2 Mio. Euro für das Landesprogramm im Jahr 2023
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellte dem Landessportbund NRW auch im Jahr 2023 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.
Für das Jahr 2023 gelten folgende Förderschwerpunkte:
Kooperation Sportverein mit Schulen
Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
Integration
Inklusion
Gesundheitssport
Sport der Älteren
Mädchen und Frauen im Sport
Reha-Sport
Im Jahr 2023 kann jeder antragsberechtigte Sportverein EINEN Antrag für EINE Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen auch in diesem Jahr 1.000 Euro nicht unterschreiten.
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW. Eine Antragstellung ist grundsätzlich bis zum 30.05.2023 möglich.
Sollten die Landesmittel vor Ende der Antragsfrist ausgeschöpft sein, schließt das Förderportal vorzeitig.
Weitere Info:
Förderportal des Landessportbundes NRW.