Als ehrenamtlich tätige Fischereiaufseher leisten sie einen wichtigen Beitrag bei der Kontrolle von Rechtsvorschriften, die das Fischereirecht betreffen. Denn die in den Bestimmungen zur Ausübung der Fischerei enthaltenen Verbote und Schutzmaßnahmen sind wichtig, um eine nachhaltige Fischerei auch zukünftig zu gewährleisten. Aber auch Angler und weitere Interessierte Personen können sich auf diesem Weg fortbilden ...
... und Ihr Wissen zu Vorschriften beim Angeln auffrischen. Es ist wichtig, dass einmal vermittelte Wissen aufrecht zu erhalten und über vom Gesetzgeber vorgegebene neue Vorschriften informiert zu sein. Deshalb ist eine regelmäßige Fortbildung erforderlich.
Der Rheinische Fischereiverband bietet dazu einen kostenlosen Fortbildungskurs an.
Freitag, den 10.11.2023, 18:00 bis ca.: 20:00 Uhr
in 42499 Hückeswagen
Zur Fortbildung eingeladen sind vorrangig alle Ehrenamtlichen, von unteren Fischereibehörden bestellte, Fischereiaufseher. Anmeldungen von Vereinsaufsehern oder weiteren Interessierten Personen werden gerne entgegengenommen und bei freien Plätzen in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.
Eine Anmeldung ist erforderlich: luettke@rhfv.de
Bei Anmeldung geben Sie bitte an, ob Sie ein von der Unteren Fischereibehörde bestellter Fischereiaufseher, Fischereiaufseher ihres Vereins oder ein an der Fortbildung interessierter Angler sind.