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Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

Mitglied im Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.

Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.

Mitglied im Deutschen Angelfischerverband e.V.

Der Verband

Der Rheinische Fischereiverband von 1880 e. V. ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der die Interessen der Angler und Gewässerschützer vertritt. Dem Verband sind zahlreiche Vereine sowie viele interessierte Einzelmitglieder und Organisationen angeschlossen, die das gemeinsame Ziel naturnaher und gesunder Gewässer verfolgen.
Die Landesverbände im Rheinland und in Westfalen sind im Fischereiverband NRW gemeinsam organisiert. Auf Bundesebene gehört der Rheinische Fischereiverband von 1880 e.V. dem Deutscher Angelfischerverband e.V. (DAFV) an. Der DAFV ist der Dachverband der deutschen Angelfischer. Er ist gemeinnützig und nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz anerkannter Naturschutzverband.

Chronik des Rheinischen Fischereiverbands von 1880

Nachweisbar ist die Gründung der rheinischen Fischereiorganisation, des "Rheinischen Fischerei-Vereins", am 06. Mai des Jahres 1880 in Bonn durch den Geheimen Medizinalrat Professor Freiherr von La Valette St. George und insgesamt 47 ersten Mitgliedern.

Aufgrund des 1900 in Kraft getretenen Bürgerlichen Gesetz-Buches wird in das Vereinsregister Bonn als einer der ersten der Rheinische Fischerei-Verein eingetragen. Die Gründung selbst fällt in die Zeit der Organisation der Fischerei auch in den übrigen Provinzen und Ländern des Deutschen Reiches. Auf die Angelei als Hobby waren diese Zusammenschlüsse nicht abgestellt. Es waren Gewässerbesitzer, Eigenfischerei- berechtigte und insbesondere Interessenten - Freunde der Fischerei - welche die Gefahren der gerade an den Strömen und Flüssen sich langsam aber stetig entwickelnden Industrie erkannten.

In diesem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts wurden die Ströme in ihrem Lauf begradigt. Was zum Schutz der Ufer, der am Wasser liegenden Orte und letztlich auch im Interesse der im Einklang mit der Industrie wachsenden Schifffahrt notwendig war, wurde dem Fischbestand zum Verhängnis.

In diese Zeit - 1874 - fällt dann auch der Erlass des ersten preußischen Fischereigesetzes, das bereits die Einrichtung von Laichschonrevieren und die Bildung von Genossenschaften zur gemeinschaftlichen Bewirtschaftung von Fischgewässern vorsieht, ein für die damalige Zeit unbedingt fortschrittliches Gesetz.

Mit Professor Heimerle beginnt 1919 die Blütezeit des Rheinischen Fischerei-Vereins. War die Mitgliedschaft in diesen ersten 4 Jahrzehnten mehr oder weniger auf Fischerei- berechtigte und Interessenten beschränkt, baute er den Verein zu einer alle Sparten der Fischerei umfassenden Organisation aus. Sein Ziel der allumfassenden Fischereiorganisation fand auch bei den Angelsportvereinen Anklang. Dieser in den letzten Jahrzehnten zu einer wichtigen Säule der Freizeitgestaltung, der Gesundheit und des Umweltschutzes innerhalb unserer Industriegesellschaft entstandene Zweig hat sich im Laufe der Jahrhunderte aus der reinen Erwerbs- über die Nebenerwerbsfischerei entwickelt.

1936 erfolgte die Umbenennung in Landes-Fischereiverband NR e.V. Bonn.

Am 24.07.2004 vereinigten sich die Rheinischen Fischereiverbände, Landes-Fischerei- verband NR e.V. Bonn und Sportfischerverband NR e.V. durch Verschmelzung. Seither führt der Verband wieder den traditionellen Namen Rheinischer Fischereiverband von 1880 e. V.

Der Rheinische Fischereiverband tritt heute mit seinen Mitgliedern für artenreiche und gesunde Gewässer ein. Dabei ist der Verband in guter Kooperation mit allen Bürgern und Organisationen, die für diese gemeinsamen Ziele tätig sind.

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