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Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

Mitglied im Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Mitglied im Deutschen Angelfischerverband e.V.

Weiterbildung

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Der Rheinische Fischereiverband bietet seinen Mitgliedern umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

 

Im Herbst jeden Jahres findet eine Informations- und Weiterbildungsveranstaltung für Vereinsvorstände im Verwaltungs- und Organisationsbereich der Angelsportvereine statt. Hochkarätige Referenten informieren in ständig aktuallisierten Themen über neues und wichtiges für die Vorstandsschaft unserer Vereine. Mit diesen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sichern Sie ihr Fachwissen für eine gute Vereinsverwaltung.

Aufgrund der räumlichen Weite des Verbandsgebietes, von der Eifel bis zum Niederrhein und vom bergischem Land bis an die holländische Grenze, sowie den damit verbundenen langen Fahrtzeiten für unsere Mitglieder, bietet der Rheinische Fischereiverband Regionalveranstaltungen an. Es erwarten Sie interessante Vorträge zu aktuellen Themen der Fischerei und Gewässerkunde.

Zur Ausübung der Fischerei in der Bundesrepublik Deutschland ist der Fischereischein gesetzlich vorgeschrieben. Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeines ist das erfolgreiche Ablegen der Fischerprüfung. In Nordrhein-Westfalen wird die Fischerprüfung von den Fischereibehörden der kommunalen Gebietskörperschaften (Landkreise und kreisfreie Städte) abgenommen.
Besonders ausgebildete und qualifizierte Lehrgangsleiter in den Bezirken des Rheinischen Fischereiverbandes bereiten Sie, in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fischereibehörden, auf die Fischerprüfung vor. Termine zu den Vorbereitungslehrgängen entnehmen Sie dem für Sie entsprechendem Bezirk.

Für Jugendleiter*innen bietet der Rheinische Fischereiverband über die Verbandsjugend ein breites Spektrum zur Fort- und Weiterbildung an.
Referenten erarbeiten mit den Teilnehmern gemeinsam die Fähigkeit Jugendgruppen zu leiten. Dazu gehören anglerische Grundkenntnisse ebenso wie pädagogische und erlebnispädagogische Inhalte. Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Vermittlung einer waidgerechten Angelfischerei.

Der Lehrgang Fischereibioologie I des LANUV in Albaum (Sauerland) dauert 5 Tage und richtet sich an angehende Gewässerwarte. Lehrgangsinhalte Im Lehrgang werden die Grundlagen der Limnologie und Wasserchemie, Fischereirecht und fischereiliche Strukturen sein, auch wird eine Einführung in die Bewirtschaftung von Gewässern thematisiert und in Bezug zu den Aufgaben von Gewässerwartinnen und Gewässerwarten gesetzt.

Auch der Lehrgang Fischereibiologie II des LANUV in Albaum (Sauerland) geht über eine Dauer von 5 Tagen. Im Lehrgang werden die Themen Limnologie und Wasserchemie, Fischereirecht und fischereiliche Strukturen sowie die Bewirtschaftung von Gewässern weiter vertieft und Methoden, z. B. zur Verbesserung von Gewässerstrukturen, vermittelt.

Der Antrag auf Teilnahme an der fischereilichen Aus- und Fortbildung Fischereibiologie I + II ist an den jeweils zuständigen Bezirksvorsitzenden zu richten. Direkt an die Geschäftsstelle gesandte Anträge können nicht bearbeitet werden.

Antrag Ausbildung Fischereibiologie I + II    

Der Lehrgang Elektrofischfang des LANUV in Albaum (Sauerland) richtet sich an Personen aus der Angelfischerei, die die Methode der Elektrofischerei für Fischbestandsuntersuchungen, Hegemaßnahmen, Gutachten o. ä. anwenden möchten. Lehrgangsinhalte in den ersten beiden Tagen werden die rechtlichen Rahmenbedingungen, elektrotechnischen und fischphysiologischen Grundlagen sein, sowie werden die Anwendungsbereiche der Elektrofischerei und verschiedene Befischungsmethoden theoretisch vermittelt. An zwei weiteren Tagen wird mit Befischungen an verschiedenen Gewässertypen das theoretische Wissen praktisch umgesetzt und vertieft sowie der Umgang mit verschiedenen Elektrofischereigeräten geübt.

Der Lehrgang schließt am fünften Tag mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab. Bei erfolgreichem Abschluss beider Prüfungen wird der Bedienungsschein zum Betreiben von Elektrofischfanganalagen ausgehändigt.

Antrag Elektrofischfang