Konzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
im Rheinischen Fischereiverband von 1880 e.V. und seinen Bezirksgruppen
Zum Thema „Prävention von sexualisierter Gewalt“ hat der Vorstand und die Jugendleitung der Verbandsjugend des Rheinischen Fischereiverband von 1880 e.V., ein Konzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen verabschiedet. Das Konzept umfasst eine Reihe von präventiven Maßnahmen und einzelne Handlungsempfehlungen für Personen, die im Verband und seinen Bezirksgruppen mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder sie betreuen. Der Verband erwartet von allen Mitarbeitern in der Jugendarbeit des Verbandes die Einhaltung dieser Maßnahmen und die Unterstützung des Konzeptes, um den Kinder- und Jugendschutz im Verband und in den Bezirksgruppen zu gewährleisten.
▪ Kompetenz der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen
Der Rheinische Fischereiverband von 1880 e.V. unterstützt alle haupt- und ehrenamtlichen
Mitarbeiter, beim Erwerb notwendiger Kenntnisse und Fähigkeiten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen…
▪ Aus- und Fortbildung der Verantwortungsträger
Durch Präventivmaßnahmen wird der Rheinische Fischereiverband von 1880 e.V. auf das Thema sexualisierte Gewalt fortlaufend aufmerksam machen…
▪ Unterzeichnung des „Ehrenkodex“
Alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen im Rheinischen Fischereiverband von 1880 e.V. arbeiten oder sie betreuen, übernehmen eine besondere Verantwortung. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, gibt es bestimmte Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Der Rheinische Fischereiverband von 1880 e.V. übernimmt dazu, den Ehrenkodex des Landessportbund NRW…
▪ Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
Die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses ist in der Jugendarbeit ein sensibles Thema. Letztlich geht es darum, den für Kinder- und Jugendlichen höchstmöglichen Schutz zu gewährleisten. Es stellt zudem eines der zentralen Präventionsinstrumente dar. Alle hauptamtlichen Mitarbeiter der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sind zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses beim Arbeitgeber verpflichtet. Auch für viele ehrenamtliche Mitarbeiter ergibt sich aus der Erweiterung des § 72a SGB VIII von 2012 jetzt eine Vorlagepflicht…
▪ Anschluss an die Empfehlungen des Landessportbundes NRW e.V.
Der Rheinische Fischereiverband und seine Bezirksgruppen schließen sich der Initiative „Schweigen schützt die Falschen! Zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport“ des Landessportbundes NRW e.V. an und orientiert sich an dem „Handlungsleitfaden für Vereine“ des LSB NRW…
▪ Ansprechpartner und weiterführende Hilfestellungen
Innerhalb des Rheinischen Fischereiverband von 1880 e.V. wird eine Vertrauensperson zur Verfügung gestellt. Sie steht für Fragen zur Prävention und für die ersten Schritte bei Handlungsmaßnahmen, den Mitarbeitern im Verband und den Bezirken zur Verfügung…
▪ Vereinbarung mit den Vereinen
Die Vereine im Rheinischen Fischereiverband von 1880 e.V. haben die Möglichkeit, dieses Konzept zu unterstützen und umzusetzen…
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