Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hat zusammen mit dem dem Landessportbund NRW e.V. (LSB NRW), ein neues Förderprogramm mit einem Fördervolumen von insgesamt 30 Millionen Euro auf den Weg gebracht! Die Förderung steht dem organisierten Sport im Jahr 2023 zur Verfügung. Neben der Anschaffung von z.B. Laptops und Videokonferenzsystemen ist auch die Finanzierung weiterer digitaler Technik möglich.
Alle Angelvereine, die in einem Kreis- oder Stadtsportbund organisiert* sind (KSB/SSB), können ab sofort einen Antrag auf Förderung digitaler Ausstattung (Förderung von Sachausgaben) bei ihrem Bund stellen (das Antragsformular ist dem Anhang beigefügt).
In dem angefügten Informationsblatt werden sowohl alle inhaltlichen Fragen zum Förderprogramm als auch zur Antragstellung beantwortet.
Alle Informationen zum neuen Förderprogramm sind zudem auch unter https://www.lsb.nrw/digitalfoerderung zu finden.
Für weitere Detailfragen, kann das Kontaktformular des LSB NRW e.V. unter dem folgenden Link genutzt werden:
https://www.lsb.nrw/digitalfoerderung/ihre-frage-an-uns
Da diese Fördermittel nur in einem begrenzten Maß zur Verfügung stehen, erfolgt die Vergabe der Mittel nach dem Windhundprinzip - wer zuerst kommt, der mahlt zuerst.
*Der Rheinische Fischereiverband hat schon in der Vergangenheit reagiert und empfiehlt seinen Vereinen die Mitgliedschaft im entsprechendem Kreissportbund. Durch die Mitgliedschaft kommt dem Verein eine Reihe von direkten Leistungen unmittelbar zugute und kann den Vereinshaushalt entlasten.