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Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

Mitglied im Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Mitglied im Deutschen Angelfischerverband e.V.

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NRW Fischerprüfung - Besonders ausgebildete und qualifizierte Lehrgangsleiter des Rheinischen Fischereiverbandes bereiten Sie, in enger Zusammenarbeit mit den Fischereibehörden, auf die Fischerprüfung vor. Mit dem erlernten Wissen sind Sie gut vorbereitet für die NRW Fischerprüfung. Aktuelle Lehrgangstermine>> 

 

 

                                                                                 Siegfried Cunz verstorben

Am 16.08.2025 ist Siegfried Cunz im Alter von 79 Jahren gestorben.

Der Philatelist Siegfried Cunz war seit Jahrzehnten Mitglied im Angelsportverein Obere Sieg e.V. und dort u. a. in der Jugendarbeit tätig. In unserem Verband übernahm er das Amt des Bezirksvorsitzenden, wirkte zeitweise im Verbandsvorstand mit und wurde später als Kreisfischereiberater berufen. Aufgrund seiner Erfahrung mit Behörden und amtlichen Vorgängen übernahm er zudem den Vorsitz des Naturschutzbeirates im Rhein-Sieg-Kreis und erwarb sich dort sowohl bei Naturschützern, als auch bei Nutzern und Antragstellern ein hohes Ansehen für seine ausgewogene Moderation der oft schwierigen Verhandlungen. Für sein 50-jähriges ehrenamtliches Engagement wurde er 2019 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. 

Mit Siegried Cunz verlieren wir nicht nur einen Aktivposten für die Fischerei, der sich stets in den Dienst der Allgemeinheit gestellt hat, sondern auch eine Leitfigur für einen besonnen und ausgewogenen Umgang mit der Natur an unseren Gewässern.

Wir nehmen Anteil an der Trauer seiner Familie und Freunde

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Wichtige Mitteilung für Anglerinnen und Angler am Rhein

Die Städte Düsseldorf und Neuss haben ein absolutes Badeverbot für den Rhein ausgesprochen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Bevölkerung und wird durch die zuständigen Ordnungsbehörden konsequent überwacht. Verstöße gegen das Verbot können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Um rechtliche Unsicherheiten für Anglerinnen und Angler zu vermeiden, hat der Verband frühzeitig und mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass das Angeln nicht als Baden zu werten ist. Diese Intervention war von großer Bedeutung, da sie eine mögliche Grauzone in der Auslegung der Verordnung beseitigt hat, die andernfalls zu unbeabsichtigten Sanktionen von Anglern hätte führen können.

Dank des Engagements des Rheinischen Fischereiverbands haben die Städte Düsseldorf und Neuss in ihren offiziellen Verordnungen das Angeln ausdrücklich vom Badeverbot ausgenommen. Ebenso wurde klargestellt, dass auch das Watfischen zulässig bleibt, sofern es ausschließlich der Ausübung der Fischerei dient. Diese Differenzierung schafft Rechtssicherheit und schützt die Interessen der Anglerschaft.

Wir bitten alle Anglerinnen und Angler, sich weiterhin verantwortungsvoll zu verhalten und die Grenzen zwischen Fischerei und verbotenen Aktivitäten klar zu respektieren. Der Rheinische Fischereiverband steht Ihnen bei Fragen oder Unsicherheiten gerne beratend zur Seite.

Ordnungsbehördliche Verordnung (Düsseldorf)
Ordnungsbehördliche Verordnung (Neuss)