Keine Ereignisse gefunden.
Nach § 30a des Landesfischereigesetzes in NRW müssen die Fischereiberechtigten für Gewässer mit besonderer fischereilicher und ökologischer Bedeutung Hegepläne aufstellen. Dies gilt für 11 Pflichtgewässer in NRW.
Der RhFV erstellt die Hegpläne für Agger, Sülz, Erft, Issumer Fleuth, Urft, Olef und den freiwilligen Hegeplan für die Eifelrur.
Die Fortführung der Hegepläne soll später durch die Gewässerwarte oder Hegegemeinschaften vor Ort übernommen werden.
Nach der gesetzlichen Definition ist Hege der Erhalt eines dem Gewässer angemessenen Fischbestandes.
Die Hegeplanverordnung NRW gibt in einem 30-seitigen Formular einen einfachen Rahmen für die Datenerfassung zum Hegeplan vor.
Ziel des Hegeplans ist es, Missstände des Gewässers aufzudecken, welche auch die Fischfauna betreffen. Daneben gibt der Hegeplan Auskunft über Fischbestand, Bestandsentwicklungen und potentiellen Ertrag.