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Die 3 Einzelfischereiverbände in Nordrhein- Westfalen bildeten auf Anraten der Landesregierung einen Dachverband, den "FV NRW", um somit eine möglichst starke Vertretung mit einer einheitlichen Meinungsbildung zu schaffen.
Aus dem Präsidium dieses Verbandes werden die Delegierten für den Fischereibeirat benannt. Gemäß dem LFG NRW besteht der Fischereibeirat aus 11 Mitgliedern und ist bei allen fischereirechtlichen Fragen zu hören. z.B.: