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Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

Mitglied im Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Mitglied im Deutschen Angelfischerverband e.V.

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NRW Fischerprüfung - Besonders ausgebildete und qualifizierte Lehrgangsleiter des Rheinischen Fischereiverbandes bereiten Sie, in enger Zusammenarbeit mit den Fischereibehörden, auf die Fischerprüfung vor. Mit dem erlernten Wissen sind Sie gut vorbereitet für die NRW Fischerprüfung. Aktuelle Lehrgangstermine>> 

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Fördermöglichkeiten für gemeinnützige Vereine

Wissenswertes zu Förderprogrammen

TrikotTag NRW am 25.08.2022
Einen Trikotsatzoder 400€ für den Verein gewinnen
Weitere Informationen finden Sie hier.  Aktion beendet!
 
   
Sonderförderung Sport für Geflüchtete aus der Ukraine
Die Sportvereine in NRW legen in der derzeitigen Situation eine große Engagement- und Hilfsbereitschaft für Geflüchtete aus der Ukraine an den Tag und beweisen damit einmal mehr, dass der organisierte Sport in NRW eine ausgeprägte Willkommenskultur lebt. Es werden für die Geflüchteten – insbesondere Frauen, Kinder und Jugendliche – vielerorts Spendenaktionen organisiert, (Sport-)Bekleidungsbörsen eingerichtet, Spiel- und Sportgeräte gesammelt, Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote in Erstaufnahmeeinrichtungen, internationalen Klassen und in Sportvereinen durchgeführt sowie weitere bedarfsorientierte Unterstützungsleistungen angeboten.
Weitere Informationen finden Sie hier
 
   
Landesprogramm 1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein
2 Mio. Euro für das Landesprogramm im Jahr 2022
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind. Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2022 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.
Weitere Informationen finden Sie hier
 
   
 "Moderne Sportstätte 2022"
Das neue Förderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ ist gestartet. Sportvereine können seit dem 1. Oktober 2019 über das »LSB-Förderportal Zuschüsse für die Sanierung und Modernisierung ihrer Sportstätte beantragen, wenn der Verein Eigentümer der Anlage ist. Auch pachtende oder mietende Vereine können Anträge stellen, wenn sie als wirtschaftliche Träger zuständig für „Dach und Fach“ sind. Die Stadt- und Kreissportbunde sowie die Stadt- und Gemeindesportverbände koordinieren die Anträge und beraten die Sportvereine in ihrem Gemeindegebiet.
Weitere Informationen finden Sie hier
 
   
Förderung von Jugendveranstaltungen
Weitere Informationen und ein Antragsformular finden Sie hier