Das Dossier der ECHA kommt zu dem Schluss, dass Blei in Munition und Fischereigeräten eine Gefahr für die Umwelt und den Menschen darstellt. Aufgenommenes Blei aus Munition und bei der Angelfischerei kann nicht nur bei Vögeln zu Vergiftungserscheinungen und Tod führen. Darüber hinaus besteht eine Gefahr für Trink- und Grundwasser durch eine erhöhte Blei-Belastung.
Bereits 2019 beauftragte die EU-Kommission die European Chemicals Agency (ECHA) mit der Vorbereitung eines Dossiers bezüglich der Verwendung von Blei bei der Jagd und der Angelfischerei. Am 24. März 2021 wurde das Dossier veröffentlicht, woraufhin am 27. Februar 2021 zwei weitere Stellungnahmen des ECHA-Komitees für Risikobeurteilung (RAC) und des Komitees für Sozioökonomische Analysen (SEAC) folgten. Basierend auf diesen Dokumenten und unter Einbezug des öffentlichen Konsultationsprozesses im Jahr 2021, zu dem auch der DAFV beigetragen hat, hat die EU-Kommission am 20. Februar 2025 ihren Entwurf veröffentlicht.
Den aktuellen Entwurf der „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemischen Stoffen in Bezug auf Blei in Munition und Fischereigeräten“ könnt ihr hier[i] nachlesen (in Englisch). Weiter Details zu den Restriktionen sind im ANNEX[ii] definiert.
Hintergrund: Die Bewertung der ECHA
Das Dossier der ECHA kommt zu dem Schluss, dass Blei in Munition und Fischereigeräten eine Gefahr für die Umwelt und den Menschen darstellt. Aufgenommenes Blei aus Munition und bei der Angelfischerei kann nicht nur bei Vögeln zu Vergiftungserscheinungen und Tod führen. Darüber hinaus besteht eine Gefahr für Trink- und Grundwasser durch eine erhöhte Blei-Belastung. Durch den Konsum von damit kontaminiertem Fleisch, aber auch durch die eigene Herstellung von Angelgeräten oder Zubehör mit oder aus Blei entstehen Gesundheitsrisiken, insbesondere für Kinder unter 7 Jahren.
Die ECHA hat Modellierungen durchgeführt, die zeigen, dass ohne Restriktionen innerhalb der nächsten 20 Jahre 876.000 Tonnen Blei in die Umwelt gelangen würden. Durch die Einführung der geplanten Restriktionen könnte diese spezielle Emission in die Umwelt um 72 % reduziert werden.
Für Angler relevante Restriktionen im Kommissionsentwurf
- Die Verordnung ist verpflichtend und ist direkt anwendbar
- Die Verordnung tritt 20 Tage nach erscheinen im Official Journal of the European Union in Kraft
- Als Übergangsphase für die Verwendung von Blei wird eine Zeitspanne von drei Jahren (leichter 50g) bzw. 5 Jahren (schwerer 50g) vorgeschlagen
- Das Verkaufsverbot und die Verwendung von Bleidraht und Montagen, bei denen das Blei zwangsläufig im Gewässer verbleibt (z.B. Abrissblei) soll 6 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung gelten
- Angelgeräte mit einem Bleianteil (über 1% des Gewichts) dürfen am Gewässer nicht mitgeführt werden
- Angelgeräte mit einem Bleianteil mit weniger als 1% des Gewichts sind vom Verbot ausgenommen
- Bleischrot mit einem Stückgewicht von 0.06g und darunter ist vom Verbot ausgenommen, muss aber in kindersicherer Verpackung verkauft werden
- Für Köder mit Kupferlegierung, sollte eine Bleikonzentration von weniger als 3 % des Gewichts zulässig sein. Damit soll vermieden werden, dass die technische Umstellung von Herstellungsprozessen zu einem starken Anstieg der Produktionskosten führt. Diese Ausnahmeregelung ist notwendig, um die weitere Produktion von Kupfer- und Messingködern zu gewährleisten, die die gängigsten Alternativen zu Bleiködern sind.
- Wenn zugelassene Produkte Blei enthalten, muss das auf der Packung ausgewiesen sein
- Nationale Restriktionen dürfen strenger sein als die Vorgaben der EU
Einschätzung des Deutschen Angelfischerverbands (DAFV) zum drohenden Blei-Verbot in der Angelfischerei
Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) nimmt die Diskussion um ein Blei-Verbot in der Angelfischerei ernst und stellt seine Perspektive zu diesem Thema offen und transparent dar. Während derzeit keine eindeutigen wissenschaftlichen Belege vorliegen, dass Blei aus der Angelfischerei eine signifikante Umweltbelastung darstellt, ist es dennoch wichtig, sich an der Diskussion konstruktiv zu beteiligen und diese weiterzuführen. Anders als in der Jagd, wo Blei in den Körper von Tieren gelangt, gelangt es bei der Angelfischerei nicht direkt in den Nahrungskreislauf von Fischen. Auch messbare erhöhte Bleikonzentrationen in Gewässern, die nachweislich durch die Angelfischerei verursacht wurden, liegen nicht vor.
Trotz dieser fehlenden wissenschaftlichen Nachweise zeigt sich der DAFV offen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
Die Einschränkung bzw. das Verbot zum Einbringen von Blei in die Gewässer kann eine sinnvolle Maßnahme zum Schutz unserer Gewässer und der Umwelt darstellen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein solches Verbot ist nur dann erfolgreich, wenn die Industrie zeitgleich umweltfreundliche und zugleich kostengünstige Alternativen entwickelt, die den Anglern auch zeitnah zur Verfügung stehen.
Zudem muss es ausreichend Zeit für eine Übergangsphasen geben, damit die Betroffenen – von der Industrie bis hin zu den Anglern – die Möglichkeit haben, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Die vorgeschlagenen Übergangsfristen von drei bzw. fünf Jahren sehen wir deshalb als zu kurz an.
Es ist entscheidend, dass alternative Produkte nicht nur ökologische Vorteile bieten, sondern auch praktisch und wirtschaftlich für die Angler geeignet sind.
Ein zu schnelles Umsetzen der Verordnung und daraus resultierende Verbotstatbestände könnten die Akzeptanz der Verordnung in der Breite in Frage stellen. Daher setzt der DAFV auf einen durchdachten, abgestimmten und schrittweisen Übergangsprozess ein, der auf das Anforderungen der Angler und die Innovationen der Industrie aufbaut.
Der DAFV sieht dringend die Notwendigkeit einer gemeinsamen Anstrengung aller Akteure, um die Entwicklung und Verbreitung von Alternativen voranzutreiben und die Angler über die neuen Möglichkeiten aufzuklären. Es sollte genügend Zeit eingeräumt werden, damit sich alle Beteiligten auf ein mögliches Verbot vorbereiten können.
Wir sind überzeugt, dass eine umweltfreundliche Veränderung im Umgang mit Blei nicht nur die Angelfischerei nachhaltig verbessern kann, sondern auch zur Bewahrung unserer Gewässer und natürlichen Ressourcen beiträgt. Die Angelfischerei sollte weiterhin als eine „High Value, Low Impact“-Aktivität gesehen werden – mit hohem Nutzen und minimalem schädlichen Einfluss auf die Umwelt. In dieser Veränderung sehen wir eine Chance für den langfristigen Erfolg der Angelfischerei in Einklang mit einem respektvollen Umgang mit der Natur.
Mit 6,54 Millionen praktizierenden Anglern in Deutschland, hat Angeln, neben den ökologischen Aspekten, auch bedeutende sozialen und wirtschaftlichen Wirkungen.
Die wichtigsten Forderungen des DAFV für den weiteren Entscheidungsprozess sind:
- Übergangsphasen, die den Anglern und der Industrie ausreichend Zeit zur Anpassung bieten.
- Die Förderung und Weiterentwicklung von Alternativprodukten, die sowohl umweltfreundlich als auch praktisch und wirtschaftlich sind.
- Die Fortführung wissenschaftlicher Forschung, um fundierte Daten zur Umweltwirkung bei der Nutzung von Blei beim Angeln zu erhalten.
- Die Bekämpfung von Gewässerverschmutzung, insbesondere Blei aus anderen Quellen, die ebenfalls zu Umweltbelastungen führen.
Wir sehen in dieser Herausforderung auch eine Chance: Die Angelfischerei kann sich weiterentwickeln und dabei gleichzeitig einen Beitrag zum gesellschaftlich verstandenen Umweltschutz leisten. Ein Umdenken in Bezug auf den Einsatz von Blei könnte langfristig sowohl der Angelfischerei als auch der Umwelt zugutekommen. Dabei ist uns bewusst, dass Fortschritt immer auch Veränderung bedeutet – und jede Veränderung birgt auch Chancen für alle Beteiligten.
Quelle: DAFV - Deutscher Angelfischerverband e.V. (2025). EU-Kommission veröffentlicht Entwurf für Bleiverbot beim Angeln. Abgerufen am 25. März 2025 um 12:00 Uhr von https://dafv.de/themen/politik/europaarbeit/eu-kommission-veroeffentlicht-entwurf-fuer-bleiverbot-beim-angeln